Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der FZ Communication AG (nachfolgend «Anbieter») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten sowohl für Dienstleistungsverträge (Beratung, Support, Wartung, Managed Services) als auch für den Verkauf von Hard- und Softwareprodukten. Für Produkte und Leistungen Dritter gelten gegebenenfalls zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Lieferanten und Hersteller. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Service-Level-Agreements (SLA) gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche (inkl. E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Fehlt eine Angabe zur Gültigkeitsdauer, gilt ein Angebot ab Offertdatum 30 Tage als verbindlich.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien – Schriftform umfasst auch E-Mail sowie vereinbarte Kollaborationskanäle (z.B. Microsoft Teams). Solange keine schriftliche Einigung zustande kommt, läuft der Auftrag im ursprünglichen Umfang weiter. Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers wird separat in Rechnung gestellt.
Der Anbieter behält sich vor, Leistungen oder Teilleistungen an sorgfältig ausgewählte Subunternehmer zu übertragen. Der Auftraggeber wird frühzeitig informiert.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger weiterer Abgaben. Nebenkosten (Fahrt, Spesen, Verpackung, Fracht) werden separat verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist tritt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Es werden Verzugszinsen von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 25.– je Mahnung berechnet. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Bei wiederkehrenden Leistungen (Managed Services, Lizenzen, Cloud-Dienste) ist der Auftraggeber vorleistungspflichtig. Bei ausbleibender Zahlung trotz zweimaliger Mahnung ist der Anbieter berechtigt, Leistungen einzustellen, Lizenzen zu entziehen und den Zugang zu bereitgestellten Diensten zu sperren.
Zuschläge ausserhalb der Standardarbeitszeiten (Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr):
- Abend Mo–Fr (17:00–22:00 Uhr): 50% Zuschlag
- Nacht Mo–So (22:00–06:00 Uhr): 75% Zuschlag
- Samstag (06:00–22:00 Uhr): 50% Zuschlag
- Sonntag und gesetzliche Feiertage: 100% Zuschlag
Der Anbieter ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Preise einmal jährlich unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von mindestens drei Monaten an die Teuerung anzupassen. Massgeblich ist der Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamts für Statistik.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Ressourcen und Entscheidungen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung. Er trägt die alleinige Verantwortung für regelmässige Datensicherungen sowie für die Sicherheitsmassnahmen zum Schutz seiner Daten. Vor Remote-Support-Sitzungen stellt er sicher, dass vertrauliche Daten und Anwendungen geschlossen sind. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, trägt er den daraus resultierenden Mehraufwand vollumfänglich.
6. Termine und Lieferfristen
Alle Termine und Lieferfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Richttermine. Lieferverzögerungen infolge von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Lieferanten, Streik usw.) berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Terminverschiebungen durch den Auftraggeber sind mindestens 24 Stunden vorher schriftlich zu melden; entstehende Kosten gehen zu seinen Lasten.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Beratungsleistungen: Bei Leistungen mit beratendem Charakter (Analyse, Planung, Konzeption) wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, sondern fachgerechte Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik. Sofern der Auftraggeber eine Schlechtleistung geltend macht, hat er diese substantiiert und mit Belegen darzulegen. Die Eignung einer Leistung für einen bestimmten Verwendungszweck gilt nur dann als zugesichert, wenn der Anbieter dies vorgängig ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
7.2 Abnahme bei Projektleistungen: Bei resultatsorientierten Leistungen zeigt der Anbieter die Abnahmebereitschaft schriftlich an. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Ohne schriftlich begründete Mängelrüge innerhalb dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen. Der produktive Einsatz einer Leistung gilt in jedem Fall als Abnahme. Über jede Abnahme wird ein beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt. Die Gewährleistungsfrist von 12 Monaten beginnt mit dem Datum der erfolgreichen Abnahme.
7.3 Mängelrüge und Nachbesserung: Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mit detaillierter Beschreibung zu rügen. Bei Projektleistungen beträgt die Rügefrist 14 Tage nach Abnahme. Bei einem berechtigten Mangel besteht zunächst ausschliesslich Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung. Scheitert diese nach einer zweiten Nachfrist definitiv, kann der Auftraggeber Minderung oder – bei erheblichem Mangel – Rücktritt verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens zwei Jahre nach Ablieferung.
7.4 Hardware und Softwareprodukte / Drittprodukte: Der Anbieter leistet Gewähr für Funktionstüchtigkeit gemäss Herstellerspezifikation im Zeitpunkt der Lieferung. Die Funktionalität innerhalb eines bestimmten Systems oder mit einer bestimmten Applikation wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Für Drittprodukte (Hardware, Software, Lizenzen) gelten ausschliesslich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten. Der Anbieter tritt dem Auftraggeber sämtliche ihm gegenüber dem Hersteller zustehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüche ab, soweit eine solche Abtretung zulässig ist. Darüber hinausgehende Gewährleistungen durch den Anbieter sind ausgeschlossen.
Mängelrügen müssen innerhalb von acht Tagen nach Warenempfang schriftlich eingereicht werden; bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 12 Monaten. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl des Anbieters auf Ersatzlieferung, Nachbesserung, Wandelung oder Minderung. Für gebrauchte Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Während der Reparatur- oder Ersatzzeit bei Drittproduktmängeln hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für Fremdreparaturen, die ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters beauftragt wurden, ist ausgeschlossen.
Führt ein mangelhaftes Drittprodukt zu Mehraufwand beim Anbieter (z.B. Re-Installation von Software, erneute Konfiguration, Systemwiederherstellung), trägt der Auftraggeber diese Kosten, sofern er sie nicht erfolgreich beim Hersteller des betreffenden Produkts geltend machen kann.
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Auftraggeber Änderungen am Produkt vorgenommen hat und nicht nachweisen kann, dass der Mangel durch diese Änderungen nicht verursacht wurde. Ebenso entfällt sie für Mängel aufgrund von: unsachgemässer Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, natürlichem Verschleiss, nicht autorisierten Eingriffen oder Reparaturversuchen durch Dritte, Verwendung nicht genehmigter Teile/Zubehör, äusseren Einwirkungen (Blitzschlag, Spannungsschwankungen, Feuchtigkeit) oder Nichtbeachtung von Betriebs- und Installationsvorschriften. Eine Verzugsentschädigung bei Lieferverzögerungen ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet und beträgt maximal 5% des Vertragspreises des betroffenen Lieferteils.
7.5 Verfügbarkeit von Diensten: Der Anbieter kann weder den jederzeitigen störungsfreien noch den ununterbrochenen Zugang zu bereitgestellten Diensten, Cloud-Leistungen oder Systemen gewährleisten, sofern keine SLA-Vereinbarungen bestehen. Jede Haftung für Schäden durch Übermittlungsfehler, technische Unterbrüche oder rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
7.6 Allgemeiner Haftungsausschluss: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste und Folgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des betreffenden Auftrags bzw. Teilauftrags begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
7.7 Cybersicherheit: Der Anbieter gewährleistet keine generelle Überwachung der Cybersicherheit, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Der Anbieter empfiehlt dem Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss eines separaten Cyberschutzes (Drittanbieter oder Cyber-Versicherung). Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus Cybersicherheitsvorfällen, insbesondere nicht für Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder Reputationsschäden.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Bis dahin darf der Auftraggeber die Ware weder verpfänden noch veräussern. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe zum Transport auf den Auftraggeber über.
9. Rücksendung von Produkten
Ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht. Produktrücksendungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– belastet. Die Rücknahme von speziell beschafften Produkten sowie von Softwareprodukten ist generell ausgeschlossen.
10. Geistige Eigentumsrechte und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Konfigurationen, Dokumentationen, Skripte usw.) verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer und den Zweck des jeweiligen Vertrags. Eine vollständige Übertragung von Eigentumsrechten erfolgt nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und wird erst nach vollständiger Zahlung wirksam.
Für Softwareprodukte von Drittherstellern gelten ausschliesslich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Auftraggeber haftet für Verstösse gegen Lizenzbedingungen gegenüber dem Hersteller vollumfänglich.
11. Pflichten des Auftraggebers und zulässige Nutzung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Leistungen und Dienste ausschliesslich im Rahmen geltender Gesetze zu nutzen. Unzulässig ist insbesondere:
- Das Versenden von Spam oder E-Mails mit rechtswidrigem Inhalt
- Unerlaubter Zugang oder Zugriffsversuche auf fremde Systeme
- Das absichtliche Überlasten von Systemen oder Netzwerken
- Die Verbreitung von Inhalten, die gegen Urheberrecht, Datenschutz oder Strafrecht verstossen
- Jede weitere Nutzung, die für Dritte schädlich oder belästigend ist
Bei Zuwiderhandlung ist der Anbieter berechtigt, Dienste sofort einzustellen und den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche daraus entstehenden Schäden vollumfänglich.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch für beigezogene Mitarbeiter und Hilfspersonen und bleibt nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für mindestens drei Jahre bestehen. Unterliegt der Auftraggeber besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten (z.B. Berufsgeheimnis), ist der Anbieter darüber vor Vertragsabschluss zu informieren.
13. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Soweit Kunden der EU/EWR-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, wird dies individuell vertraglich geregelt. Im Rahmen der Vertragserfüllung kann es notwendig sein, Daten an Dritte (Hersteller, Lieferanten, Cloud-Anbieter) weiterzugeben; der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Bei Vertragsbeendigung werden Daten auf Anforderung exportiert und danach unwiderruflich gelöscht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter www.fz-communication.ch.
14. Kündigung und Vertragsbeendigung
Wartungs-, Service- und Managed-Services-Verträge werden mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten auf das Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jederzeit vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: anhaltende wesentliche Vertragspflichtverletzung nach erfolgloser Abmahnung, Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Auftraggebers sowie missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung von Leistungen. Nach Vertragsbeendigung ist die Nutzung aller zeitlich beschränkten Lizenzen und Dienste sofort einzustellen.
15. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und bis ein Jahr nach Vertragsbeendigung keine im Rahmen des Vertrags eingesetzten Mitarbeiter des Anbieters abzuwerben oder anzustellen. Bei Verstoss ist eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 50’000.– geschuldet; darüber hinausgehende Schäden können zusätzlich geltend gemacht werden.
16. Höhere Gewalt
Bei Verhinderung oder erheblicher Erschwerung der Leistungserbringung infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Verfügungen, Lieferkettenunterbrüche usw.) ist der Anbieter für die Dauer des Ereignisses von der Leistungspflicht befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, können beide Parteien den Vertrag schriftlich kündigen.
17. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die neuen AGB als angenommen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Volketswil, Kanton Zürich. Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlich zulässigen Ort zu betreiben oder einzuklagen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahestehende wirksame Regelung als vereinbart.